Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Fa. Heinrich Schnarr GmbH betreibt seit 1958 in Mainaschaff ein Werk zur Galvanisierung von Metalloberflächen zum Schutz vor Korrosion und Verschleiß. Nach eigenem technischem Know-how werden Werkstücke veredelt und weltweit an Schnarr-Kunden ausgeliefert. Wir planen, bauen und betreiben sichere und umweltgerechte Anlagen, die von den zuständigen Behörden sowie externen Sachverständigen überwacht werden.
Die Heinrich Schnarr GmbH unterliegt hierbei den Vorschriften der 12. BImSchV. Eine entsprechende Anzeige nach § 7 Absatz 1 12.BImschV ist gegenüber der zuständigen Behörde erfolgt.
Ein Sicherheitsbericht und ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan, die die nötigen Maßnahmen bei Störfällen und die Aktivitäten der Hilfskräfte festlegen, wurde erstellt, von den Behörden überprüft und von uns in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Aschaffenburg eingeführt.
Mit dieser Informationsschrift kommen wir der gesetzlichen Vorgaben (sog. Grundpflichten) zur Information der Öffentlichkeit nach.
1. WIE UND WAS PRODUZIERT SCHNARR IN MAINASCHAFF?
In eigens dafür konzipierten Anlagen werden an dem Standort Industrieprodukte durch chemische Vernickelung und galvanische Hartverchromung mit Nickel bzw. Chrom beschichtet.
2. VON WELCHEN STOFFEN KÖNNTE EIN STÖRFALL AUSGEHEN? WAS SIND DIE WESENTLICHEN GEFAHREIGENSCHAFTEN?
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kann ein Störfall nie vollständig ausgeschlossen werden. Von den folgenden im Werk vorhandenen Chemikalien könnte ein Störfall ausgehen:
Ein Austritt von wassergefährdenden Flüssigkeiten (trotz der vorhandenen störfallverhindernden Maßnahmen) könnte zu Belastungen des Bodens und des Grundwassers führen, die örtlich begrenzbar und sanierbar blieben. Die Auswirkungen blieben auf den Betriebsbereich begrenzt.
Bei störungsbedingter Bildung von Stickoxiden oder bei einem Brand können (sehr) giftige Gase, wie z. B. Stickoxide (braune Dämpfe) oder Brandgase (Kohlenmonoxid und Ruß in Form dunkler Rauchwolken) freigesetzt werden. Dadurch könnten bei ungünstiger Wetterlage und Windverhältnissen Teile der Nachbarschaft beeinträchtigt werden (Reizung der Augen und Atemwege, Atemnot, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl). Aller Erfahrung nach wäre nicht mit einer ernsten Gefahr für Personen außerhalb des Betriebsgeländes zu rechnen.
3. WEITERE HINWEISE FÜR EINEN MÖGLICHEN SCHADENSFALL
3.1 WIE NEHMEN SIE DEN SCHADENSFALL WAHR?
3.2 WIE WERDEN SIE ALAMIERT?
3.3 WO FORDERN SIE HILFE AN IN EINER PERSÖNLICHEN NOTSITUATION?
3.4 WIE SCHÜTZEN SIE SICH SELBST UND ANDERE?
3.5 WIE WIRD ENTWARNT?
4. Weitere Informationen
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde erfolgte am 24.11.2021.
Ausführliche Informationen können über die Regierung von Unterfranken eingeholt werden.
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Tel: 0931/380-00
Fax: 0931/380-2222
E-Mail-Adresse
poststelle@reg-ufr.bayern.de bzw. poststelle@reg-ufr.de-mail.de
Wenn Sie weitere Einzelheiten wissen möchten, gibt ihnen die Geschäftsführung der Heinrich Schnarr GmbH gerne Auskunft:
Heinrich Schnarr GmbH
Herr Stefan Schröder (Geschäftsführung)
Industriestraße 5
63814 Mainaschaff
Telefon: 06021/709 0
Fax: 06021/709 46
E-Mail: info@schnarr.eu