90 Jahre Heinrich Schnarr GmbH
15. Juli 2016
Ausbildungsbetrieb 2024
4. April 2019
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Information der Nachbarn und der Öffentlichkeit nach § 8a der Störfallverordnung (Grundpflichten) für den Standort Industriestraße 5, 63814 Mainaschaff

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Fa. Heinrich Schnarr GmbH betreibt seit 1958 in Mainaschaff ein Werk zur Galvanisierung von Metalloberflächen zum Schutz vor Korrosion und Verschleiß. Nach eigenem technischem Know-how werden Werkstücke veredelt und weltweit an Schnarr-Kunden ausgeliefert. Wir planen, bauen und betreiben sichere und umweltgerechte Anlagen, die von den zuständigen Behörden sowie externen Sachverständigen überwacht werden.

Die Heinrich Schnarr GmbH unterliegt hierbei den Vorschriften der 12. BImSchV. Eine entsprechende Anzeige nach § 7 Absatz 1 12.BImschV ist gegenüber der zuständigen Behörde erfolgt.

Ein Sicherheitsbericht und ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan, die die nötigen Maßnahmen bei Störfällen und die Aktivitäten der Hilfskräfte festlegen, wurde erstellt, von den Behörden überprüft und von uns in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Aschaffenburg eingeführt.

Mit dieser Informationsschrift kommen wir der gesetzlichen Vorgaben (sog. Grundpflichten) zur Information der Öffentlichkeit nach.

 

1. WIE UND WAS PRODUZIERT SCHNARR IN MAINASCHAFF?

In eigens dafür konzipierten Anlagen werden an dem Standort Industrieprodukte durch chemische Vernickelung und galvanische Hartverchromung mit Nickel bzw. Chrom beschichtet.

 

2. VON WELCHEN STOFFEN KÖNNTE EIN STÖRFALL AUSGEHEN? WAS SIND DIE WESENTLICHEN GEFAHREIGENSCHAFTEN?

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kann ein Störfall nie vollständig ausgeschlossen werden. Von den folgenden im Werk vorhandenen Chemikalien könnte ein Störfall ausgehen:

  • Chromelektrolyt: sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben; das im Chromelektrolyt enthaltene Chromtrioxid ist krebserzeugend, erbgutverändernd und sehr giftig beim Einatmen (in Form von Aerosolen, d. h. von in Luft fein verteilten Tröpfchen),
  • Nickelelektrolyt: giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben,
  • Salpetersäure: ätzend; im Störungsfall können Stickoxide gebildet werden, die sehr giftig beim Einatmen sind.

Ein Austritt von wassergefährdenden Flüssigkeiten (trotz der vorhandenen störfallverhindernden Maßnahmen) könnte zu Belastungen des Bodens und des Grundwassers führen, die örtlich begrenzbar und sanierbar blieben. Die Auswirkungen blieben auf den Betriebsbereich begrenzt.

Bei störungsbedingter Bildung von Stickoxiden oder bei einem Brand können (sehr) giftige Gase, wie z. B. Stickoxide (braune Dämpfe) oder Brandgase (Kohlenmonoxid und Ruß in Form dunkler Rauchwolken) freigesetzt werden. Dadurch könnten bei ungünstiger Wetterlage und Windverhältnissen Teile der Nachbarschaft beeinträchtigt werden (Reizung der Augen und Atemwege, Atemnot, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl). Aller Erfahrung nach wäre nicht mit einer ernsten Gefahr für Personen außerhalb des Betriebsgeländes zu rechnen.

 

3. WEITERE HINWEISE FÜR EINEN MÖGLICHEN SCHADENSFALL

3.1 WIE NEHMEN SIE DEN SCHADENSFALL WAHR?

  • Rauchwolken über dem Werk.

3.2 WIE WERDEN SIE ALAMIERT?

  • Lautsprecherdurchsage von Polizei und Feuerwehr.
  • Telefonisch oder direkt durch Mitarbeiter der Heinrich Schnarr GmbH.
  • Evtl. öffentliche Sirenen und Durchsagen in lokalen Rundfunksendern.

3.3 WO FORDERN SIE HILFE AN IN EINER PERSÖNLICHEN NOTSITUATION?

  • Notruf 112 (Blockieren Sie bitte nicht die Notrufnummern zu Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst durch Rückfragen, es sei denn, eine besondere Situation macht es notwendig)

3.4 WIE SCHÜTZEN SIE SICH SELBST UND ANDERE?

  • Bleiben Sie dem Ereignisort fern!
  • Suchen Sie ein festes Gebäude auf!
  • Holen Sie Kinder sofort ins Haus!
  • Helfen Sie bedürftigen Menschen!
  • Nehmen Sie Passanten auf!
  • Verständigen Sie die unmittelbaren Nachbarn!
  • Schließen Sie Türen und Fenster!
  • Schalten Sie Lüftung- und Klimaanlagen in Gebäuden und Kraftfahrzeugen aus!
  • Leisten Sie den Weisungen der Polizei, Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften unbedingt Folge. Handeln Sie nicht auf eigene Faust!
  • Nehmen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit dem Hausarzt oder ärztlichen Notdienst auf!

3.5 WIE WIRD ENTWARNT?

  • Achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen über Radio oder Lautsprecherwagen der Polizei oder Feuerwehr.
  • Über Medien werden Sie ausführlich über eine Betriebsstörung unterrichtet.

 

4. Weitere Informationen

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde erfolgte am 13.10.2022.
Ausführliche Informationen können über die Regierung von Unterfranken eingeholt werden.

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg

Tel: 0931/380-00
Fax: 0931/380-2222

E-Mail-Adresse
poststelle@reg-ufr.bayern.de  bzw. poststelle@reg-ufr.de-mail.de

 

Wenn Sie weitere Einzelheiten wissen möchten, gibt ihnen die Geschäftsführung der Heinrich Schnarr GmbH gerne Auskunft:

Heinrich Schnarr GmbH
Herr Stefan Schröder (Geschäftsführung)
Industriestraße 5
63814 Mainaschaff

Telefon: 06021/709 0
Fax: 06021/709 46
E-Mail: info@schnarr.eu